BTB Sachsen

26.02.2024 - Übertragung des TV Inflationsausgleich auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger

Übertragung des TV Inflationsausgleich auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger bedarf es einer gesetzlichen Regelung

Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung für die Beschäftigten der Länder ist mit den Bezügen im Zahltag Februar 2024, spätestens jedoch im Zahltag März 2024 vorgesehen

Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen soll ab Ende März 2024 erfolgen (rückwirkend ab Januar).
An die Versorgungsempfänger sollen die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und die Inflationsausgleichs- Monatszahlungen auf der Grundlage der vorgenannten Beträge unter Berücksichtigung ihrer individuellen Ruhegehaltssätze bzw. der Anteilssätze bei der Hinterbliebenenversorgung sowie des Unterhaltsbeitrages erhalten.

Anwärter erhalten die Hälfte der für Beamte und Richter vorgesehenen Beträge.

Nach Informationen des Landesamtes für Steuern und Finanzen zur Übertragung des TV Inflationsausgleich auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die noch nicht vorliegt. Es ist jedoch vorgesehen, zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise Inflationsausgleichszahlungen (IAZ) für die Jahre 2023 und 2024 - wie nachfolgend dargestellt - zu gewähren.

Anlage