Amtsangemessene Alimentation
Information zur Alimentation - Handlungsempfehlungen
Für das Jahr 2025 empfehlen wir, rein vorsorglich Widerspruch in Sachen
− amtsangemessene Alimentation (allgemein),
− Alimentation kinderreicher Beamter
einzulegen.
Dies ist deshalb erforderlich, da aus den Erfahrungen der Vergangenheit bei Änderungen für zurückliegende Jahre im Zweifel nur diejenigen Beamtinnen und Beamten profitieren, die ihre Ansprüche haushaltsnah geltend gemacht haben und deren Verfahren noch offen sind.
Amtsangemessene Alimentation (allgemein)
Aufgrund der neuen Rechtsprechung des BVerfG vom 17. September 2025, Az.: 2 BvL 5/18 u.a. bedarf es einer Neuausrichtung der Berechnung, ob die Alimentation in Sachsen verfassungsgemäß war und ist. Das BVerfG hat seine Berechnungen vereinfacht und greift auf statistisch leicht verfügbares Datenmaterial zurück. Auch wenn das BVerfG sich zur Alimentation Berliner Beamtinnen und Beamten geäußert hat und sich daraus kein
unmittelbarer und zeitlich terminierter Handlungsbedarf für Sachsen ergibt, handelt es sich bei der Rechtsprechung trotzdem um eine Grundsatzentscheidung, die auf alle Bundesländer und den Bund übertragbar ist. Den kompletten Beschluss lest ihr auf der Website des BVerfG oder hier.